Der Aufsichtsrat beaufsichtigt die Strategien der Geschäftsleitung sowie das allgemeine Geschäftsgebaren von Philips und berät die Geschäftsleitung zu den entsprechenden Themen.
Der Aufsichtsrat ist gemäß der zweistufigen Unternehmensstruktur unter niederländischem Recht ein eigenständiges und vom Vorstand unabhängiges Organ. Diese Unabhängigkeit wird des Weiteren dadurch gewährleistet, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats weder im Vorstand noch im Exekutivkomitee vertreten und kein Mitarbeiter des Unternehmens sein dürfen.
Der Aufsichtsrat, der im Sinne von Philips handelt und die entsprechenden Interessen der Philips Aktionäre berücksichtigt, beaufsichtigt und berät den Vorstand und das Exekutivkomitee bei der Ausführung ihrer Führungsaufgaben und der Festlegung der Geschäftsausrichtung des Konzerns, darunter (i) Erreichung der Unternehmensziele, (ii) Unternehmensstrategie und Risiken in Verbindung mit den Geschäftsaktivitäten, (iii) Struktur und Abläufe des internen Risikomanagements und der Kontrollsysteme, (iv) Rechnungslegung sowie (v) Einhaltung der Rechtsvorschriften und Bestimmungen.
Wichtige Managemententscheidungen und Philips Strategien werden mit dem Aufsichtsrat abgesprochen und von ihm genehmigt. Der Aufsichtsrat beschreibt in seinem Bericht seine Aktivitäten im Finanzjahr, die Anzahl der Komiteesitzungen und die wichtigsten erörterten Themen.
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