Hamburg – Royal Philips (NYSE: PHG, AEX: PHIA) ist ein weltweit führendes Gesundheitstechnologieunternehmen und entwickelt und produziert unter anderem CTG-Systeme für die Überwachung von Schwangerschaften. Sowohl die Avalon Fetalmonitore als auch das IntelliSpace Perinatal System ermöglichen eine computergestützte CTG-Analyse nach den Dawes-Redman-Kriterien. Philips sah sich dem Vorwurf ausgesetzt, die eigenen CTG-Geräte könnten keine Dawes-Redman-CTG-Analyse durchführen. Die Huntleigh Healthcare GmbH machte geltend, nur Huntleigh führe die offizielle Dawes-Redman-CTG-Analyse durch, die alle wesentlichen Kriterien berücksichtige, und verfüge über die einzige validierte Analyse. Philips hielt diese Aussagen für haltlos und geschäftsschädigend. Nach Auffassung des Unternehmens waren sie zudem geeignet, medizinisches Fachpersonal zu verunsichern. Philips machte deshalb eine Unterlassungsklage beim Landgericht Wiesbaden anhängig. Das Gericht folgte der Argumentation in nahezu allen Punkten und sprach Philips zudem einen Auskunftsanspruch zu. Die Huntleigh Healthcare GmbH wurde verurteilt, diese Aussagen künftig zu unterlassen, seine Kundinnen und Kunden schriftlich über die Richtigstellung zu informieren und Philips den entstandenen Schaden zu ersetzen. In seiner Entscheidung stellte das Gericht darüber hinaus fest, dass die beanstandeten Aussagen objektiv unwahr und dazu geeignet seien, die angesprochenen Fachkreise irrezuführen sowie das Vertrauen in Philips und seine Produkte in unlauterer Weise zu beeinträchtigen. In einem weiteren Rechtsstreit entschied das OLG Frankfurt zudem, dass die Huntleigh Healthcare GmbH nicht damit werben dürfe, als einzige die „authentische“ Dawes-Redman CTG-Analyse anzubieten. Die Verwendung eines entsprechenden Zitats von Prof. Redman wurde untersagt. Dieses Urteil ist bereits rechtskräftig. Insbesondere das Urteil des Landgerichts Wiesbadens [1] schafft dabei Klarheit hinsichtlich der wissenschaftlichen Einordnung der Dawes-Redman-CTG-Analyse und bestätigt, dass die computergestützte CTG-Auswertung von Philips die Anforderungen der S2k-Leitlinie erfüllt. Für Anwenderinnen und Anwender in der Geburtshilfe schafft dies Rechtssicherheit bei der Einordnung der Technologie.
Quellen [1] LG Wiesbaden, Az.: 11 O 47/25 (nicht rechtskräftig, da Berufung eingelegt wurde)
Royal Philips (NYSE: PHG, AEX: PHIA) ist ein weltweit führendes Unternehmen im Bereich Gesundheitstechnologie. Ziel des Unternehmens ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden von Menschen durch sinnvolle Innovationen zu verbessern. Grundlage hierfür ist ein konsequent menschenzentrierter Innovationsansatz, der fortschrittliche Technologien mit klinischen Erkenntnissen und einem tiefen Verständnis von Konsumentenbedürfnissen verbindet. Philips entwickelt sowohl Lösungen für die persönliche Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten als auch professionelle Gesundheitslösungen für medizinisches Fachpersonal und seine Patientinnen und Patienten – im Krankenhaus ebenso wie im häuslichen Umfeld.
Mit Hauptsitz in den Niederlanden zählt das Unternehmen zu den führenden Anbietern in den Bereichen diagnostische Bildgebung, Ultraschall, bildgeführte Therapie, Patientenmonitoring und Gesundheits-IT sowie im Bereich Personal Health. Im Jahr 2025 erzielte Philips einen Umsatz von 18 Milliarden Euro und beschäftigt weltweit 64.300 Mitarbeitende. Mit seinen Vertriebs- und Serviceaktivitäten ist das Unternehmen in mehr als 100 Ländern vertreten. Weitere Informationen zu Philips finden Sie unter www.philips.de/healthcare

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