Hamburg – Ende November haben das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesamt für Soziale Sicherung die Förderrichtlinie1 zum Krankenhauszukunftsgesetz2 (KHZG) veröffentlicht. Diese regelt über dezidierte „Muss“- und „Kann“- Kriterien die Förderung der im Gesetz benannten förderungsfähigen Vorhaben. Darüber hinaus legt sie für sechs der genannten Bereiche die Interoperabilität der digitalen Dienste als Grundvoraussetzung für eine Förderung im Rahmen des Zukunftsprogramms Krankenhäuser fest.
„Die Förderrichtlinie schafft mehr Klarheit für die Antragstellung und betont die Wichtigkeit der Interoperabilität für die Digitalisierung des deutschen Gesundheitssystems. Gleichzeitig wird die Auswahl der Lösungen durch die Anforderungen in bestimmten Bereichen stark eingeschränkt. Mit unserem umfangreichen IT-Portfolio und der dezidierten Expertise unserer Abteilung Philips Interoperability Solutions – vormals Forcare – sind wir jedoch sehr gut aufgestellt, Krankenhäuser auf diesem Weg zu unterstützen“, sagt Markus Jones, Strategic Solution Leader, Philips GmbH Market DACH.