Es gibt weitere Gruppen, für die eine nichtinvasive Beatmung eine wichtige Option darstellt. Zu ihnen gehören beispielsweise ARDS (Atemnotsyndrom des Erwachsenen)-, Asthma-, Pneumonie- und postoperative Patienten. Es ist wichtig, dass diese Patienten engmaschig überwacht werden, wenn sie mit NIV behandelt werden.
Auch wenn die Evidenz einer Behandlung mit NIV bei Patienten mit respiratorischer Insuffizienz infolge einer Exazerbation ihrer chronisch obstruktiven Lungenerkrankung, ihres Lungenödems oder ihrer Immunschwäche am offensichtlichsten ist, gibt es andere Patientengruppen, für die NIV eine wichtige Option darstellt. Zu diesen anderen Gruppen gehören Patienten mit den folgenden Erkrankungen:
- Postoperative respiratorische Insuffizienz: Weitere Informationen unter „NIV bei postoperativen Patienten“
- Asthma: Invasive mechanische Beatmung von Asthmapatienten ist mit einem hohen Komplikationsrisiko verbunden und sollte daher nur als letzte Maßnahme erfolgen. Patienten mit Exazerbation von akutem Asthma können von einer frühzeitigen Atmungsunterstützung durch NIV profitieren. Dabei gilt zu beachten, dass Berichte zur Anwendung von NIV bei Asthmapatienten selten sind und eine solche Behandlung daher als kontrovers betrachtet werden könnte. Vorhandene Berichte belegen jedoch eindeutig, dass bestimmte Patienten mit schweren Asthmaattacken von einem sorgfältig und engmaschig überwachten Versuch von NIV profitieren können.¹
- Pneumonie: Die Anwendung von NIV bei Patienten mit schwerer akuter respiratorischer Insuffizienz aufgrund von ambulant erworbener Pneumonie wird kontrovers diskutiert. Dabei gilt zu beachten, dass die Risikofaktoren für ein NIV-Versagen bei diesen Patienten nicht ausreichend bekannt sind. Carillo et al. haben den Behandlungsausgang dieser Patienten untersucht und kamen zu dem Ergebnis, dass eine erfolgreiche NIV-Behandlung bei Patienten mit akuter respiratorischer Insuffizienz aufgrund von Pneumonie stark mit einer höheren Überlebensrate assoziiert war. Wenn jedoch Zeichen eines NIV-Versagens auftreten, darf die Intubation nicht hinausgezögert werden.²
- Atemnotsyndrom des Erwachsenen (Acute Resporatory Distress Syndrome, ARDS): Hess et al. empfehlen, dass NIV bei Patienten mit ARDS mit Anzeichen von Schock, metabolischer Azidose oder profunder Hypoxämie mit großer Vorsicht angewendet und möglicherweise vollständig unterlassen werden sollte.³
Bei diesen Patienten ist eine engmaschige Überwachung obligatorisch. Das Krankenhauspersonal muss auf eine unverzügliche Intubation des Patienten vorbereitet sein und bei Patienten, bei denen eine nichtinvasive Beatmung fehlschlägt, mit der invasiven Beatmung beginnen.