Philips bietet Krankenhäusern ein breites KHZG-IT-Portfolio, das sukzessive strategisch weiterentwickelt wird. Dabei basieren Lösungen von Philips auf zukunftsfähigen Technologien wie Cloud und Machine Learning, die auf Interoperabilität und offene Schnittstellen setzen. Bei der fristgerechten Umsetzung von Projekten, steht Philips Kunden mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung in der Healthcare-IT kombiniert mit klinischem Prozess-Know-how zur Seite. Philips begleitet Kunden sowohl in der Planung als auch der Umsetzung kompetent und verlässlich und stellt auch nach erfolgreicher Implementierung eine kontinuierliche Betreuung sicher. So setzt Philips gemeinsam mit Kliniken die digitale Transformation um – krankenhausweit und sektorenübergreifend.
Patientenportal
Philips Engage
FTB 2
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des KHZG!
Interoperabilitätsplattform Philips HealthSuite Interoperability FTB 2, 7 und 9
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des KHZG!
Digitale Pathologie FTB 4 und 9
Philips IntelliSite Pathology
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des KHZG!
Sie zeichnet sich aus durch:
Patientendatenmanagement- system (PDMS) Philips IntelliSpace Critical Care and Anesthesia FTB 3 und 4
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des KHZG!
Die Vorteile
Teleintensivmedizin FTB 4 und 9
Philips IntelliSpace Consultative Critical Care
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des KHZG!
IT Sicherheit FTB 10
Philips Cybersecurity Services
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des KHZG!
„Digitalisierung ist eine Daueraufgabe – Work in Progress, Ende unbekannt. Dafür braucht es ein neues Denken, das die gesamte Organisation von der Führungsebene bis zur Basis durchdringt.“
Ecky Oesterhoff Philips GmbH Market DACH
Strategic Digital Solution Leader,
Erfahren Sie in den Webinarvorträgen, wie Lösungen aus den Bereichen Interoperabilität und Patientenportal am Universitätsklinikum Frankfurt und im Rahmen der Digitalen Gesundheitsplattform OWL umgesetzt wurden. Und lernen Sie unsere Lösungen noch genauer in den Demo-Sessions kennen.
Die Investition in eine IT-Lösung wird erst durch eine erfolgreiche Implementierung nachhaltig. Je nach Bedarf stehen wir Ihnen deshalb im Prozessdesign, der Projektsteuerung und beim Change Management zur Seite und nutzen insbesondere die umfangreiche klinische Expertise unserer Fachleute.
„Beratungsleistungen sind förderfähig und können zusätzlich zum IT-Vorhaben abgerufen werden. Dies kann sinnvoll sein, um eigene Ressourcen zu schonen und sicherzustellen, dass der geforderte Zeitplan eingehalten wird.“
Aline Mittag Philips GmbH Market DACH
Senior Consultant Healthcare Transformation Services,
Erfahren Sie wie Sie das Krankenhauszukunftsgesetz optimal nutzen und wie wir Ihnen dabei helfen können.
Philips bietet Lösungen die alle Muss- und zusätzlichen Kann-Kriterien erfüllen. Zusätzlich unterstützen wir die Realisierung der Projekte. Aufwendige Koordinationsleistungen seitens der Krankenhäuser entfallen dadurch.
Schaffen Sie sich selbst einen Überblick über die förderfähigen Lösungen von Philips.
Fördertatbestand 1: Notaufnahmen IT- und Softwarelösungen Förderfähige Systeme Anpassung der technischen und insbesondere der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses, das die Anforderungen des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136c Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für eine Teilnahme an der Basisnotfallversorgung, der erweiterten Notfallversorgung oder der umfassenden Notfallversorgung oder die Anforderungen für das Modul Notfallversorgung Kinder dieses Beschlusses erfüllt, an den jeweils aktuellen Stand der Technik.
Fördertatbestand 2: Patientenportale IT- und Softwarelösungen Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, die einen digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfängern sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus ermöglichen.
Fördertatbestand 3: Digitale Dokumentation IT- und Softwarelösungen Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen unterstützen.
Fördertatbestand 4: Entscheidungsunterstützung IT- und Softwarelösungen Einrichtung teil- oder vollautomatisierter klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme, die klinische Leistungserbringer mit dem Ziel der Steigerung der Versorgungsqualität bei Behandlungsentscheidungen durch automatisierte Hinweise und Empfehlungen unterstützen.
Förderfähige Systeme für die Entscheidungsunterstützung
Fördertatbestand 6: Digitale Leistungsanforderung Förderfähige Systeme Einrichtung eines krankenhausinternen digitalen Prozesses zur Anforderung von Leistungen, der sowohl die Leistungsanforderung als auch die Rückmeldung zum Verlauf der Behandlung der Patientinnen und Patienten in elektronischer Form mit dem Ziel ermöglicht, die krankenhausinternen Kommunikationsprozesse zu beschleunigen.
Fördertatbestand 7: Cloud-Computing-Systeme IT- und Softwarelösungen Wettbewerbsrechtlich zulässige Maßnahmen, die zur Abstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser erforderlich sind, eine ausgewogene gemeinsame Angebotsstruktur, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellt und Spezialisierung ermöglicht, zu entwickeln; zu den Maßnahmen zählt auch die Bereitstellung von sicheren Systemen, die IT-Infrastrukturen über ein Servernetz zur Verfügung stellen, ohne dass diese auf dem lokalen Server installiert sind (Cloud-Computing-Systeme).
Fördertatbestand 9: Telemedizin-Netzwerke (und Robotik) IT- und Softwarelösungen Förderfähige Systeme Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren oder räumlicher Maßnahmen, die erforderlich sind, um Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten, insbesondere im Rahmen von Operationen, zu unterstützen oder um telemedizinische Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern oder zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen aufzubauen und den Einsatz telemedizinischer Verfahren in der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.
Fördertatbestand 10: IT-Sicherheit IT- und Softwarelösungen Förderfähige Systeme Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren, um die nach dem Stand der Technik angemessenen organisatorischen und technischen Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, der Integrität und der Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse des Krankenhausträgers zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind, wenn das Vorhaben nicht nach § 12a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a förderfähig ist.
Abschläge bei unzureichender Digitalisierung ab 2025 (Bereiche 2-6)
Philips denkt Versorgung ganzheitlich. Unser Ziel ist es, die Gesundheit der Menschen über alle Phasen der Versorgungskette zu erhalten und zu verbessern. Dafür bietet Philips insbesondere IT-Lösungen, die die Vernetzung von Krankenhäusern ermöglichen – hausintern, über mehrere Standorte hinweg oder sektorenübergreifend. Informationen müssen nahtlos fließen können und dort zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Ansatz Mehrwert für Patientinnen und Patienten und allen an der Versorgung Beteiligten schafft: Die Versorgungsqualität wird dadurch erhöht, das Patientenerlebnis sowie die Zufriedenheit von Mitarbeitenden verbessert und die Wirtschaftlichkeit gesichert.
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