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    Verbraucherinformation zu Altgeräteentsorgung und Verschrottung

    Stand: 12.2021

    Bitte beachten Sie generell, dass Elektro- und Elektronikgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen. Altgeräte können kostenlos an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden, die dort fachgerecht gesammelt, entsorgt oder zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Dies ist notwendig, weil einige Altgeräte Schadstoffe enthalten, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Weiters können so enthaltene Rohstoffe wiederverwendet werden, was wiederum dem Umweltschutz dient.

     

    Hinweise für Verbraucher in Deutschland:
    Die Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben. Sammel- und Rücknahmestellen in Deutschland: https://www.stiftung-ear.de/

    Symbol Mülltonne

    Enthalten Produkte einen Akku, der nicht mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden darf (2006/66/EG), wird dies über das Symbol links angezeigt. Bitte geben Sie daher das Produkt bei einer offiziellen Sammelstelle oder einem Philips Service-Center ab, damit der Akku fachgerecht ausgebaut werden kann. Bei gewissen Gerätetypen kann der Akku gemäß Gebrauchsinformation auch selbst zur Entsorgung ausgebaut werden. Nähere Informationen finden sich in der jeweiligen Gebrauchsinformation.

     

    Altgeräte/ Altakkus/ Batterien können kostenlos an geeigneten Rücknahmestellen abgegeben werden. Diese werden dort fachgerecht gesammelt oder zur Wiederverwendung vorbereitet. Altgeräte/ Altakkus/ Batterien können Schadstoffe enthalten, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können. Enthaltene Rohstoffe können durch ihre Wiederverwertung einen Beitrag zum Umweltschutz leisten. Sofern die Batterie Blei (Pb), Cadmium (Cd) oder Quecksilber (Hg) enthält, ist die Batterie entsprechend gekennzeichnet.

    Rücknahme von Altgeräten durch Händler in Deutschland


    Gemäß deutschem ElektroG § 17 Abs. 1 und 2 sind die folgenden Vertreiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:

    1. Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern
    2. Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
    3. Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte und Großgeräte gilt; für die die 1:1-Rücknahme von Lampen, Kleingeräten und kleinen ITK-Geräten sowie die 0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.

     

    Diese Vertreiber sind verpflichtet,

    1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
    2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.

    Informationspflichten in Deutschland


    Wir sind gesetzlich verpflichtet, über den aktuellen Stand der Erfüllung der quantitativen Zielvorgaben hinsichtlich Sammel- und Recyclingquoten zu informieren.

     

    Dieser wird von der deutschen Bundesregierung wie folgt veröffentlicht:
    https://www.bmu.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete

    Personenbezogene Daten allgemein


    Die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten muss vom Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen werden.

    Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher in Deutschland


    Wir, die Philips GmbH sowie die Philips Domestic Appliances Germany GmbH, sind Mitglied des Rücknahmesystems „take-e-back“. Weitere Informationen finden Sie unter: www.take-e-back.de.
    So Verbraucher über Philips Consumer Lifestyle B.V. oder Philips Domestic Appliances Nederland B.V. ein Produkt erworben haben, können Sie ebenso die Möglichkeiten des Systems auch nutzen.

    Rückgabemöglichkeiten für Verbraucher in Österreich


    Die Philips Austria GmbH, die Philips Domestic Appliances Germany GmbH, Philips Consumer Lifestyle B.V. und Philips Domestic Appliances Nederland B.V. sind Mitglied beim Sammel- und Verwertungssytem des UFH. Die Sammelstellen und die Öffnungszeiten können unter https://ufh.at/ nachgeschlagen werden.

     

    So Verbraucher das Produkt über einen anderen Letztvertreiber erworben haben, haben sie gemäß §5 EAG Anspruch auf eine Zug-um-Zug-Rücknahme (1:1 Rücknahme).

     

    Für Haushalts- und Gewerbeverpackungen sind wir, die Philips Austria GmbH, die Philips Domestic Appliances Germany GmbH, Philips Consumer Lifestyle B.V. und Philips Domestic Appliances Nederland B.V Mitglied beim Sammel- und Verwertungssystem RecycleMe GmbH.

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