CPAP- und BiPAP-Geräte können nach dem Screening die Sicherheitskontrollpunkte passieren. Sie müssen das Gerät aus der Tragetasche nehmen. Maske und Schläuche können in der Tragetasche verbleiben. Wenn das Gerät im Flugzeug verwendet werden kann, steht auf der Unterseite des Geräts ein Hinweis, dass es sich um ein medizinisches Gerät handelt. Außerdem sollte ein Symbol eines Flugzeugs in einem Kreis auf dem Etikett unter dem Gerät abgebildet sein. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie Ihr Gerät nicht an Bord des Flugzeugs verwenden.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Gerät nicht zum Handgepäck gezählt wird. Es wird nicht empfohlen, das Gerät zusammen mit Ihrem anderen Gepäck aufzugeben, da die Tragetasche nicht zum Schutz des Geräts vorgesehen ist. Sie sollten immer eine Kopie Ihrer Verordnung mitführen, falls Fragen auftreten.