Patientenportal
Philips Engage
FTB 2
Interoperabilitätsplattform
Philips HealthSuite Interoperability
FTB 2, 7 und 9
Digitale Pathologie
Philips IntelliSite Pathology
FTB 4 und 9
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des KHZG!
Patientendatenmanagement-
System PDMS
Philips IntelliSpace Critical Care and Anesthesia
FTB 3 und 4
Die Vorteile
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des KHZG!
Teleintensivmedizin
Philips IntelliSpace Consultative Critical Care
FTB 4 und 9
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des KHZG!
IT Sicherheit
Philips Cybersecurity Services
FTB 10
Nutzen Sie die Fördermöglichkeiten des KHZG!
Die Investition in eine IT-Lösung wird erst durch eine erfolgreiche Implementierung nachhaltig. Je nach Bedarf stehen wir Ihnen deshalb im Prozessdesign, der Projektsteuerung und beim Change Management zur Seite und nutzen insbesondere die umfangreiche klinische Expertise unserer Fachleute.
„Beratungsleistungen sind förderfähig und können zusätzlich zum IT-Vorhaben abgerufen werden. Dies kann sinnvoll sein, um eigene Ressourcen zu schonen und sicherzustellen, dass der geforderte Zeitplan eingehalten wird.“
Aline Mittag
Senior Consultant Healthcare Transformation Services,
Philips GmbH Market DACH
Philips bietet Lösungen die alle Muss- und zusätzlichen Kann-Kriterien erfüllen. Zusätzlich unterstützen wir die Realisierung der Projekte. Aufwendige Koordinationsleistungen seitens der Krankenhäuser entfallen dadurch.
Schaffen Sie sich selbst einen Überblick über die förderfähigen Lösungen von Philips.
Fördertatbestand 1: Notaufnahmen
IT- und Softwarelösungen
Förderfähige Systeme
Anpassung der technischen und insbesondere der informationstechnischen Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses, das die Anforderungen des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136c Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch für eine Teilnahme an der Basisnotfallversorgung, der erweiterten Notfallversorgung oder der umfassenden Notfallversorgung oder die Anforderungen für das Modul Notfallversorgung Kinder dieses Beschlusses erfüllt, an den jeweils aktuellen Stand der Technik.
Fördertatbestand 2: Patientenportale
IT- und Softwarelösungen
Einrichtung von Patientenportalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, die einen digitalen Informationsaustausch zwischen den Leistungserbringern und den Leistungsempfängern sowie zwischen den Leistungserbringern, den Pflege- oder Rehabilitationseinrichtungen und den Kostenträgern vor, während und nach der Behandlung im Krankenhaus ermöglichen.
Fördertatbestand 3: Digitale Dokumentation
IT- und Softwarelösungen
Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen sowie die Einrichtung von Systemen, die eine automatisierte und sprachbasierte Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen unterstützen.
Fördertatbestand 4: Entscheidungsunterstützung
IT- und Softwarelösungen
Förderfähige Systeme für die Entscheidungsunterstützung
Einrichtung teil- oder vollautomatisierter klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme, die klinische Leistungserbringer mit dem Ziel der Steigerung der Versorgungsqualität bei Behandlungsentscheidungen durch automatisierte Hinweise und Empfehlungen unterstützen.
Fördertatbestand 6: Digitale Leistungsanforderung
Förderfähige Systeme
Einrichtung eines krankenhausinternen digitalen Prozesses zur Anforderung von Leistungen, der sowohl die Leistungsanforderung als auch die Rückmeldung zum Verlauf der Behandlung der Patientinnen und Patienten in elektronischer Form mit dem Ziel ermöglicht, die krankenhausinternen Kommunikationsprozesse zu beschleunigen.
Fördertatbestand 7: Cloud-Computing-Systeme
IT- und Softwarelösungen
Wettbewerbsrechtlich zulässige Maßnahmen, die zur Abstimmung des Leistungsangebots mehrerer Krankenhäuser erforderlich sind, eine ausgewogene gemeinsame Angebotsstruktur, die eine flächendeckende Versorgung sicherstellt und Spezialisierung ermöglicht, zu entwickeln; zu den Maßnahmen zählt auch die Bereitstellung von sicheren Systemen, die IT-Infrastrukturen über ein Servernetz zur Verfügung stellen, ohne dass diese auf dem lokalen Server installiert sind (Cloud-Computing-Systeme).
Fördertatbestand 9: Telemedizin-Netzwerke (und Robotik)
IT- und Softwarelösungen
Förderfähige Systeme
Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren oder räumlicher Maßnahmen, die erforderlich sind, um Ärztinnen und Ärzte bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten, insbesondere im Rahmen von Operationen, zu unterstützen oder um telemedizinische Netzwerkstrukturen zwischen Krankenhäusern oder zwischen Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen aufzubauen und den Einsatz telemedizinischer Verfahren in der stationären Versorgung von Patientinnen und Patienten zu ermöglichen.
Fördertatbestand 10: IT-Sicherheit
IT- und Softwarelösungen
Förderfähige Systeme
Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren, um die nach dem Stand der Technik angemessenen organisatorischen und technischen Vorkehrungen zur Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, der Integrität und der Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse des Krankenhausträgers zu treffen, die für die Funktionsfähigkeit des jeweiligen Krankenhauses und die Sicherheit der verarbeiteten Patienteninformationen maßgeblich sind, wenn das Vorhaben nicht nach § 12a Absatz 1 Satz 4 Nummer 3 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes in Verbindung mit § 11 Absatz 1 Nummer 4 Buchstabe a förderfähig ist.
Philips denkt Versorgung ganzheitlich.
Unser Ziel ist es, die Gesundheit der Menschen über alle Phasen der Versorgungskette zu erhalten und zu verbessern. Dafür bietet Philips insbesondere IT-Lösungen, die die Vernetzung von Krankenhäusern ermöglichen – hausintern, über mehrere Standorte hinweg oder sektorenübergreifend. Informationen müssen nahtlos fließen können und dort zur Verfügung stehen, wo sie benötigt werden. Wir sind davon überzeugt, dass dieser Ansatz Mehrwert für Patientinnen und Patienten und allen an der Versorgung Beteiligten schafft: Die Versorgungsqualität wird dadurch erhöht, das Patientenerlebnis sowie die Zufriedenheit von Mitarbeitenden verbessert und die Wirtschaftlichkeit gesichert.
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