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    Fördermöglichkeiten für Luftreiniger

    Corona-Überbrückungshilfe für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler

    Lesezeit: 12 Min

    Fördermöglichkeiten für Luftreiniger

    Luftreiniger dienen der Verbesserung der Luftqualität, indem sie Viren, Bakterien, Allergene, Gerüche und Schadstoffe aus der Luft filtern. Vor allem in gemeinschaftlich genutzten Räumen wie Büros, Praxen, Restaurants oder Fitnessstudios kann dies eine sinnvolle Ergänzung sein. Die Bundesregierung unterstützt nun finanziell die Anschaffung mobiler Luftreiniger durch das Corona-Überbrückungspaket III.

    Helfen Luftreiniger gegen Aerosole?

    Was wird gefördert?


    Die Corona-Überbrückungshilfe III unterstützt Unternehmen, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in den Monaten November 2020 bis Juni 2021 finanzielle Einbüßen erlitten haben. Konkret wird folgendes gefördert:

     

    • Maximal acht Monate (November 2020 bis Juni 2021) Überbrückungshilfe
    • Der maximale Zuschuss beträgt 1.500.000€ pro Fördermonat
    • Die Überbrückungshilfe III erstattet einen Anteil in Höhe von

      - bis zu 100 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch > 70 %
      - bis zu 60 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 50 % und ≤ 70 %
      - bis zu 40 % der förderfähigen Fixkosten bei Umsatzeinbruch ≥ 30 % und < 50 %

      im Fördermonat im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019.
    • Anträge können bis zum 31.08.2021 gestellt werden

    Wer ist antragsberechtigt?

     

    • Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Mio. Euro. Ausnahmen hier.
    • Mit einem Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent in einem Monat des Förderzeitraums November 2020 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzmonat 2019
    • Unternehmen, die eine November- und/ oder Dezemberhilfe erhalten haben, können keine Anträge auf Überbrückungshilfe III für diese Monate stellen.

     

    Hinweis: Neben Unternehmen, Freiberuflern und Selbstständigen sind auch gemeinnützige Organisationen wie Schullandheime, Jugendherbergen oder Einrichtungen der Behindertenhilfe antragsberechtigt.*

    Welche Kosten fallen unter die Förderung?

     

    Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum November 2020 bis Juni 2021 anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten.

     

    Dazu zählen auch die in Abschnitt 16 angeführten Ausgaben für Hygienemaßnahmen, darunter die Anschaffung mobiler Luftreiniger durch HEPA-Filter oder UVC-Licht. Denn das Umweltbundesamt und die Gesellschaft für Aerosolforschung sind sich einig, dass Luftreiniger in Innenräumen eine sinnvolle Ergänzung sind, um das Infektionsgeschehen einzudämmen.*

    Philips Luftreiniger:

     

    Alle Philips Luftreiniger verfügen über einen NanoProtect HEPA-Filter und sind dadurch über die Corona-Überbrückungshilfe förderungsfähig (gemäß amerikanischer US-Norm DOE-STD-3020-2015). Durch die Kombination aus magnetischer und elektrostatischer Filterung wird eine optimale Größe, eine bessere Luftzirkulation, eine erhöhte Geschwindigkeit der Luftreinigung (CADR) und ein geringerer Energieverbrauch ermöglicht. Alle Luftreiniger entfernen 99,97 % der luftübertragenen Viren und Aerosole bis zu einer Partikelgröße von 0,003 µm**. Geprüft von der Airmid Healthgroup.

    Wie wird der Antrag gestellt?

     

    • Der Antrag für die Corona-Überbrückungshilfe III kann bis zum 31.08.2021 eingereicht werden.
    • Der Antrag kann über eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt sowie über vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer stellen. Die Kosten werden bezuschusst.

     

    Weitere Informationen und Hinweise finden Sie hier:

    Corona-Überbrückungshilfe III

    Förderungsmöglichkeiten für Schulen und Kitas

     

    Die Gesellschaft für Aerosolforschung befürwortet den Einsatz von Luftreinigern in Schulen und öffentlich genutzten Räumen zur Reduktion des Infektionsgeschehens. Auch eine unabhängige Studie der Universität Frankfurt konnte in einem Klassenzimmer mit 27 Schülern mit einem Philips Luftreiniger AC2887/10 belegen, dass 90 % der Aerosole in weniger als 30 Minuten entfernt werden konnte.

    Auch die Bundesländer haben die Relevanz von Luftreinigern in der Corona-Pandemie erkannt und Förderrichtlinien auf den Weg gebracht. Hier erfahren Sie, welche Regelungen und Förderungen in Ihrem Bundesland gelten:

     

    Hamburg:

    Jedem Klassenraum in einer staatlichen Hamburger Schule stellt die dortige Schulbehörde circa 400 Euro für zusätzliche Schutzmaßnahmen gegen Corona zur Verfügung. Dazu zählen auch mobile Luftreiniger. Insgesamt beträgt das Volumen des Förderprogramms über 4 Millionen Euro.

    Niedersachsen:

     

    Ein eingeschränkt zu belüftender Unterrichtsraum wird bis zu einer weiteren Lösung als Übergangsphase durch die Anschaffung eines Luftreinigers unterstützt (Lüftungskonzept 20-5-20 nicht umsetzbar). Es gelten folgende Voraussetzungen:

     

    • Die Anlage ist mit geeigneten Filtern (HEPA 13 oder 14) ausgestattetd
    • Die Lautstärke beim Betrieb übersteigt nicht 35 dB
    • Die notwendige regelmäßige Wartun eingeplant wird (Filterwechsel)
    • Insbesondere die Filter des Gerätes sind gegen Manupulationn durch nicht befugtes Personal gesichert
    • Aufstellung durch Fachpersonal
    • Die CADR des Gerätes beträgt das Mehrfache des Raumvolumens
    • Der Raum wird weiterhin regelmäßig belüftet

      Mehr Informationen hier.

    Schleswig-Holstein:
     
    Der Einsatz mobiler Raumluftreiniger ist als ergänzende Maßnahme unter der Voraussetzung denkbar, dass diese durch einen Sachverständigen ausgewählt, korrekt positioniert, auf die örtlichen Umgebungsbedingungen eingestellt und regelmäßig überprüft werden
     
    Mehr Informationen hier.

    Baden-Württemberg:

    Mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen werden mit einer Einmalzahlung in Höhe von 3000 € unterstützt. Zusätzlich ist eine weitere Zahlung, die sich individuell aus der Schüleranzahl ergibt, ausgezahlt.

    Mehr Informationen hier.

    Philips Luftreiniger erfüllen die oben beschriebenen Anforderungen.

    Hessen:

    Mit 10 Mio. Euro unterstützt das Bundesland Hessen Schulen bei ihrer Investition in mobile Raumluftreiniger für Klassenräume.

    Mehr Informationen hier.

    Bayern:
     
    • Fördergegenstand ist die Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Klassen- und Fachräume in Ergänzung der dort möglichen Fensterlüftung.
    • Der staatliche Förderanteil für diese Räume bzw. Geräte liegt gegenüber der ersten Runde bei bis zu 50 %, der Förderhöchstbetrag pro Raum beträgt 1.750 €.
    • Voraussetzungen:
      - Die Geräte müssen mit Filterfunktion arbeiten. 
      - Die verwendeten Filter müssen dem Stand der Technik entsprechen, d.h. es muss sich um HEPA-Filter der Klasse H 13 (halten Partikel mit einer Größe <1 µm (darunter fallen auch Viren) mit einem Abscheidegrad von 99,95 % zurück) oder HEPA-Filter der Klasse H 14 (Abscheidegrad von 99,995 % ) handeln. 
      - Die Filter müssen entweder regelmäßig ausgetauscht oder automatisch (z.B. durch Erhitzen) selbst gereinigt werden. 
      - Ein Filterwechsel muss durch fachkundiges, geschultes Personal durchgeführt werden.


    Mehr Informationen hier.

    Philips Luftreiniger verfügen über einen HEPA-NanoProtect Filter – einer Kombination aus mechanischer und elektrostatischer Filterung. Dieses Filterdesign hält mit einem Abscheidegrad von 99,97 % Partikel mit einer Größe von bis zu 0,003 µm zurück. Dank der Kombination aus mechanischer und elektrostatischer Filterung kann eine optimale Größe, eine bessere Luftzirkulation, eine erhöhte Luftreinigungsrate (CADR) und ein geringerer Energieverbrauch gewährleistet werden.

    Nordrhein-Westfalen:

     

    Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration für Klassen- und Fachräume einschließlich der Lehrerzimmer sowie Sporthallen, die nicht ausreichend durch gezieltes Fensteröffnen oder durch eine Raumlufttechnische Anlage (RLTAnlage) gelüftet werden können. Die Anschaffung wird mit einem einmaligen Zuschuss von 500 € pro Gerät gefördert.

     

    • Die Geräte müssen mit Filterfunktion arbeiten.
    • Die verwendeten Filter müssen dem Stand derTechnik entsprechen, das heißt es muss sich um HEPA-Filter der Klasse H 13 (halten Partikel mit einer Größe <1 μm (darunter fallen auch Viren) mit einem Abscheidegrad von 99,95 % zurück) oder HEPA-Filter der Klasse H 14 (Abscheidegrad von 99,995 %)handeln.
    • Die Filter müssen entweder regelmäßig ausgetauscht oder automatisch (zum Beispiel durch Erhitzen) selbst gereinigt werden.
    • Ein Filterwechsel muss durch fachkundiges, geschultes Personal durchgeführt werden.

     

    Mehr Informationen hier: Richtlinie des Landes NRW

     

    Philips Luftreiniger verfügen über einen HEPA-NanoProtect Filter – einer Kombination aus mechanischer und elektrostatischer Filterung. Dieses Filterdesign hält mit einem Abscheidegrad von 99,97 % Partikel mit einer Größe von bis zu 0,003 µm zurück. Dank der Kombination aus mechanischer und elektrostatischer Filterung kann eine optimale Größe, eine bessere Luftzirkulation, eine erhöhte Luftreinigungsrate (CADR) und ein geringerer Energieverbrauch gewährleistet werden.

    Saarland:
     
    Das Innenministerium fördert die Anschaffung mobiler Luftreiniger für Schulen, wenn Unterrichtsräume nicht ausreichend gelüftet werden können. Zur Förderung stehen 4 Millionen Euro bereit. Auch die Aufnahme von Kita’s ins Förderprogramm wird derzeit diskutiert.  

    Mehr Informationen hier.

    Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg- Vorpommern, Thüringen:
     
    Aktuell liegen uns keine Informationen zur Förderung von mobilen Luftreinigern vor.

    Rheinland-Pfalz:
     
    • Zuwendungsfähig sind die Kosten für Kauf oder Miete eines mobilen Luftreinigungsgeräts mit Filterfunktion zur Verringerung der Aerosolkonzentration einschließlich der Kosten für Aufbau und Inbetriebnahme. Wartungs- und Reparaturkosten sind nicht förderfähig.
    • Die Gerät-Spezifikationen der Empfehlung des Umweltbundesamtes müssen gewährleistet sein
    • Die Höhe der Zuwendung wird bis zu 100 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt, jedoch höchstens 3.500 EUR pro Gerät


    Mehr Informationen hier.

     

    Philips Luftreiniger erfüllen die vom Umweltbundesamt geforderten Bedingungen. Melden Sie sich gerne bei uns, damit wir Ihnen basierend auf Ihren Raumverhältnissen ein geeignetes Gerät empfehlen können.

    Bremen:

     

    Bremen hat bereits mehr als 400 Geräte für die Schulen im Land zentral beschafft und verteilt.  

     

    Mehr Informationen hier.

    Berlin:

     

    Der Senat hat ein neues 70-Millionen-Euro-Unterstützungspaket für Schulen und Kitas auf den Weg gebracht, über das neben Selbsttests und Lernhilfen sowie FFP2-Masken für das Lehrpersonal auch zusätzliche mobile Luftreinigungsgeräte für Schulen beschafft werden sollen. Neben den bisherigen 1200 Geräten sollen bis Ostern 2800 Stück gekauft werden. Weitere 3500 sind für den Sommer geplant. Berlin beschafft und verteilt die Luftreiniger an Schulen im Land.

    Weitere Informationen hier.

     

    Fußnoten:

     

    * https://www.umweltbundesamt.de/themen/mobile-luftreiniger-in-schulen-nur-im-ausnahmefall; https://ae00780f-bbdd-47b2-aa10-e1dc2cdeb6dd.filesusr.com/ugd/fab12b_bfb30105145649bb88fd7a9750e3eb00.pdf
    ** Der Mikrobenreduktionstest wurde bei Airmid Healthgroup Ltd. in einem 28,5 m³ großen, mit Influenza A (H1N1) verunreinigten Raum durchgeführt.

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