Altbatterien dürfen nicht in den normalen Hausmüll. Die Verbraucher sind gesetzlich verpflichtet, Batterien zu einer geeigneten Sammelstelle bei Handel oder Kommune zu bringen. Die Batterien können dort kostenlos abgegeben werden.
Altbatterien enthalten möglicherweise Schadstoffe oder Schwermetalle, die der Umwelt und der menschlichen Gesundheit schaden können.
Batterien enthalten wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und werden aus diesem Grund wieder verwertet.
Die Mülltonne bedeutet, das Batterien und Akkus nicht in den Hausmüll dürfen.
Was muss ich bei der Entsorgung des Gerätes beachten?
Hinweise zur Entsorgung von Altbatterien bzw. Akkus gemäß Batteriegesetz
Hinweise zur Entsorgung von Elektro-Altgeräten gemäß Elektrogesetz
Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern auf die Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder in spezielle Sammel- und Rücknahmesysteme. Die Altgeräte werden dort fachgerecht gesammelt oder der Vorbereitung zur Wiederverwendung zugeführt.
Das Onlineverzeichnis der Sammel-und Rücknahmestellen der „stiftung elektro-altgeräte register“ finden Sie hier.
Altgeräte mit Altbatterien und/oder Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesen zu trennen.
Dies gilt nicht, soweit die Altgeräte zum Zwecke der Vorbereitung zur Wiederverwendung von anderen Altgeräten separiert werden.
Die Löschung personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten muss vom Endnutzer eigenverantwortlich vorgenommen werden.
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass das Altgerät getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.